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| Ihr
Augenarzt berät Sie! |
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...damit es nicht soo endet! |
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Kassenleistung |
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© Dr. Hummel 06.11.2005 |
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In unserer Praxis werden Markenlinsen
der Firma ZEISS und ECCO angepaßt. Selbstverständlich können wir aber
Patienten, die von anderen
Anpassern mit Kontaktlinsen anderer Hersteller (z.B. Ciba Vision) oder
Lieferanten versorgt wurden, auch ihre bewährten Linsen beschaffen.
Der Augenarzt ist für die Anpassung
von Kontaktlinsen ausgebildet. Er berät seine Patienten, inwieweit
Kontaktlinsen für ihn in Frage kommen. Bei medizinischer
Unbedenklichkeit werden Kontaktlinsen vom Augenarzt empfohlen. Nach
einer Kontaktlinsenanpassung sind regelmäßige (3-monatige) Augenkontrollen
notwendig um Schädigungen, die eventuell auftreten, rechtzeitig
feststellen zu können um die Gesundheit der Augen
zu schützen. Diese Kontrollen und der 24-stündige Bereitschaftsdienst
der Augenärzte bieten die Gewähr für unbeschwerte Freude mit Ihren
Kontaktlinsen.
Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr
kann bei bestimmten Sehfehlern auch ein Teil der
Kosten für Kontaktlinsen direkt mit der
Krankenkassen verrechnet
werden. Eine augenärztliche Untersuchung und Anpassung muß aber
vorliegen. Immer wenn die Werte der Brechkraft in der Brille höher sind
als -8,0 Dioptrien bei Kurzsichtigen oder +8,0 Dioptrien bei
Weitsichtigen zahlen die Krankenkassen einen Festbetrag. Auch bei einer
astigmatischen Form der Augenhornhaut mit einer Fehlabbildung von 2,00
Dioptrien in schräg gelagerten Schnitten oder mehr als 3,00 Dioptrien in
"gerader" Schnittlage (0 Grad oder 90 Grad) werden die Kosten nach einer
Festpreistabelle übernommen. Die Differenz der Festpreisliste zum Preis
der Kontaktlinse muss vom Patienten übernommen werden.
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